2011年9月16日星期五

Steuerhinterziehung im großen Stil mit Bratwürsten

Post by (brautkleider günstig) Sept 2011

Amtsgericht reduziert Strafbefehl gegen 75-jährigen Metzger im Ruhestand
Steuerhinterziehung im großen Stil mit Bratwürsten
Offenbar sehr lukrativ ist das Geschäft mit der Münsterwurst.
Bild: Schneider
Freiburg (zim) 188 000 Euro hat der Betreiber eines Wurststandes auf dem Münstermarkt allein im Zeitraum von fünf Jahren an Steuern hinterzogen – und zwar Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Das Amtsgericht hatte dem 75 Jahre alten Metzger, der sich im Februar krankheitsbedingt zur Ruhe gesetzt hat, einen Strafbefehl über 500 Tagessätze à 140 Euro – insgesamt über 70 000 Euro – geschickt, den Richter Leipold nun auf 45 000 Euro reduzierte.
Der 75 Jahre alte Wurstverkäufer hatte den Strafbefehl akzeptiert und nur gegen die Höhe des Tagessatzes Einspruch erhoben. In der Verhandlung am Amtsgericht setzte Richter Andreas Leipold den Tagessatz am Ende von 140 auf 90 Euro herab.
Der 75-Jährige hatte nicht nur in den Jahren 2003 bis 2007 die Steuer hinterzogen – allerdings war wegen der Verjährungsfristen nur dieser Zeitraum strafrechtlich relevant und Gegenstand der Verhandlung. Insgesamt – dies wurde in der Verhandlung bekannt – beläuft sich die Summe der hinterzogenen Steuer samt Zinsen und Nebenleistungen auf 600 000 Euro; 261 000 Euro stehen, so eine Mitarbeiterin des Finanzamts Freiburg-Land, noch aus. Laut Anwalt Wolfgang Sauter hat sein Mandant mittlerweile einen Teil der Steuerschulden mit seinem gesamten Vermögen – dies betrug mehrere hunderttausend Euro – beglichen und lebt von einer Rente in Höhe von 750 Euro. „Wenn mein Mandant noch irgendwelches Vermögen hätte, wäre das Finanzamt längst befriedigt worden“, sagte Anwalt Sauter. In der Verhandlung wurde deutlich, dass sich mit der Langen Roten durchaus Geld verdienen lässt. Zwischen 115 000 und 128 000 Euro setzte der Metzger allein in den Jahren 2003 bis 2007 mit der Bratwurst um und erzielte dabei jährliche Nettoeinkünfte von bis zu 71 000 Euro.

Doch nicht allein die Rente war für Leipold maßgeblich für die Festsetzung der Höhe der zu bemessenden Geldstrafe. „Das ist in ihrem Fall nicht so einfach“, räumte der Richter ein. Berücksichtigt wurde von ihm auch, dass der 75-Jährige im abbezahlten Eigenheim auf 150 Quadratmetern wohnt und er seinen Wurststand für 30 000 Euro an seine Frau verkauft hat. Diese war bis zu seinem Rückzug aus dem Berufsleben bei ihm angestellt und betreibt das Bratwurstgeschäft seit Februar allein. Die Ehefrau werde 2011 Umsätze von „100 000 Euro aufwärts“ erwirtschaften, war sich der Richter sicher; dies könne er nicht unberücksichtigt lassen. „Das Ding läuft, wie es früher gelaufen ist“, so Leipolds Einschätzung. Die monatlichen Einkünfte der Ehefrau kalkulierte er mit 7000 Euro. Deshalb kalkulierte Leipold bei der Bemessung des Tagessatzes neben der Rente und der mietfreien Wohnsituation des Mannes noch zehn Prozent des Einkommens der Frau als eine Art Unterhaltsanspruch mit ein, auch wenn es natürlich keine „Ehehaftung“ bei Steuersünden gebe. Bei der Berechnung von Geldstrafen sei von den Nettoeinkünften des Einzelnen auszugehen.
Die Rechnung gehe nicht auf, fand Anwalt Sauter; die vom Gemeinderat im Juni beschlossene Neuregelung erhöhe die Zahl der konkurrierenden Wurststände ab 2012 von fünf auf sieben. „Wir dürfen nicht von den Einkünften der Jahre 2003 bis 2007 ausgehen. Das ist eine Milchmädchenrechnung.“


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